Sonntag, 17. Mai 2020

Die Diskussion über Grundrechtseinschränkungen ist falsch wie sie jetzt geführt wird.

Die Diskussion über Grundrechtseinschränkungen ist falsch wie sie jetzt geführt wird.

Auch derjenige dem sein Gesundheitsschutz wichtig ist wird in seinem Grundrecht eingeschränkt, wenn er durch Corona gefährdet ist. Art. 2 Abs.2

Wer in seiner freien Entfaltung eingeschränkt ist wird ist in Artikel 2 Abs. 1 eingeschränkt.

Hier muss das Optimum gefunden werden.



Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland
Art 2
(1) Jeder hat das Recht auf die freie Entfaltung seiner Persönlichkeit, soweit er nicht die Rechte anderer verletzt und nicht gegen die verfassungsmäßige Ordnung oder das Sittengesetz verstößt.
(2) Jeder hat das Recht auf Leben und körperliche Unversehrtheit. Die Freiheit der Person ist unverletzlich. In diese Rechte darf nur auf Grund eines Gesetzes eingegriffen werden.

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