Insolvenzverfahren
Die Pflicht bei drohender Zahlungsunfähigkeit ein Insolvenzabtrag stellen zu müssen bleibt bis zum 01.Mai 2021 ausgesetzt. Die Unternehmer können die Lockdowns der Regierung und Kompensationszahlungen nicht voraussehen und können deshalb nicht wissen, ob Zahlungsunfähigkeit eintreten wird. Sie müssen dies aber normalerweise tun da sie ansonsten sich wegen Insolvenzverschleppung strafbar machen würden.
Übernahme der Insolvenzverwalterkosten durch den Staat 2021.
Es wird 2021 eine Rekordanzahl von Insolvenzanmeldungen aufgrund der Coronakrise geben. Etliche Verfahren werden wegen mangels Masse nicht durchgeführt werden können, weil die Insolvenzverwaltung von Unternehmen nicht finanziert werden können.
Wir müssen so viele Unternehmen wie möglich retten und deshalb wird der Staat für 2021 gestellte Insolvenzanträge die Insolvenzverfahrenskosten übernehmen
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