10. Arbeitsrechtliche Verbesserungen für Familien
11. Das Ehegattensplitting bleibt erhalten und die Ehe gestärkt!
Das Grundgesetz in Artikel 6 GG schützt Ehe und Familie.
“(1)
Ehe und Familie stehen unter dem besonderen (2) Pflege und Erziehung
der Kinder sind das natürliche Recht der Eltern und die zuvörderst ihnen
obliegende Pflicht. Über ihre Betätigung wacht die staatliche
Gemeinschaft.
(3)
Gegen den Willen der Erziehungsberechtigten dürfen Kinder nur auf Grund
eines Gesetzes von der Familie getrennt werden, wenn die
Erziehungsberechtigten versagen oder wenn die Kinder aus anderen Gründen
zu verwahrlosen drohen.
(4) Jede Mutter hat Anspruch auf den Schutz und die Fürsorge der Gemeinschaft.
(5)
Den unehelichen Kindern sind durch die Gesetzgebung die gleichen
Bedingungen für ihre leibliche und seelische Entwicklung und ihre
Stellung in der Gesellschaft zu schaffen wie den ehelichen Kindern.
Die
Familie wird mit den oben genannten Maßnahmen sehr gut geschützt. Aber
auch die Ehe steht im besonderen Schutz der staatlichen Ordnung.
Das Ehegattensplitting schützt die Ehe finanziell. Das Abschaffen des Ehegattensplittings wäre verfassungswidrig.
Abgrenzung von anderen Parteien im Bundestag:
Die
Linke, Die Grünen, SPD und AfD wollen das Ehegattensplitting
abschaffen, was eine deutliche Steuererhöhung bedeutet. Sie wollen die
Familien über das Familiensplitting mehr fördern. Dies ist gegenüber
unseren Maßnahmen aber extrem wenig und überhaupt nicht ausweichend um
die Probleme zu beseitigen.
FDP
und CDU/CSU wollen das Ehegattensplitting beibehalten aber überhaupt
nichts für die Familien tun. Das ist völlig unakzeptabel.
Wir wollen neben dem Ehegattensplitting die Ehe weiter stärken.
Wir
wollen die Ehe auch als Schutzgemeinschaft stärken und wollen das gute
Verhalten der Partner in der Ehe belohnen. Wer sich schlecht verhält und
den Partner z.B. betrügt sexuell oder finanziell muss bei einer
Scheidung schlechter gestellt werden. Das ist derzeit nicht der Fall.
Deswegen werden wir das Schuldprinzip bei der Scheidung wieder einführen.
https://www.online-scheidung-deutschland.de/scheidungsrecht/aktuell/183-der-seitensprung-in-der-ehe-auswirkungen-auf-die-scheidung
IV. Umweltpolitik/Energiepolitik
1. Einrichtung und Erhalt von Naturparks
Förderung
der regenativen Energie durch Investitionszulagen und weniger durch
Einspeisesubventionen. Dann steigt der Strompreis kaum.
Solaranlagepflicht auf Häusern wie in Marburg geplant. Ausbau der
Kraft-Wärmekopplung Netze.
Etwa
3.100 vorzeitige Todesfälle in Deutschland gehen jährlich auf das Konto
deutscher Kohlekraftwerke. Die dreckigsten Kraftwerke sind die
Braunkohleanlagen Jänschwalde in Brandenburg und Niederaußem in
Nordrhein-Westfalen. Dies zeigt eine aktuelle Studie der Universität
Stuttgart im Auftrag von Greenpeace"
Weitere Möglichkeiten der Energiegewinnung erforschen.
Es muss in allen Bereichen geforscht werden. Neben dem C02 muss das Methangas auch mitberücksichtigt werden.
Am besten wäre es wenn alle Sektoren in den europäischen Emissionshandel integriert werden. https://de.wikipedia.org/wiki/EU-Emissionshandel.
Bei der Umrüstung zur Umweltfreundlichen Technik muss der Staat stark
fördern. Besonders die Wirtschaft, wenn sie umweltfreundlich ist kann
sie nicht benötige Zertifikate verkaufen und Profite erzielen. Die
Reform wird zum wirtschaftlichen Erfolg und Standortvorteil.
Die
Reduzierung von Smog und Feinstaub ist wichtig und kommt bei der
derzeitigen öffentlichen Diskussion zu kurz. Das Müllproblem, besonders
Mikroplastik in den Meeren muss angegangen werden.
Es
muss ganz stark in die Forschung investiert und zwar in allen
Bereichen. Auch was die Antriebe im Luftverkehr angeht. Bei der
Batterieindustrie hat die Bundesregierung wurde total geschlafen. Bitte
bei dem Punkt Wirtschaftspolitik nachlesen.
Batteriezellfertigung in Deutschland stärken
Die
MTP fördert die Batteriezellfertigung mit rund 3 Milliarde Euro. Das
wird zu mehreren Standorten in Deutschland führen. Das Dachkonzept
"Forschungsfabrik Batterie" unterstützt den Kompetenz- und
Technologieausbau entlang der gesamten Wertschöpfungskette Batterie.
Speicherung und Nutzung von CO2
Die
Bundesregierung wird die Forschung und Entwicklung zur CO2-Speicherung
und -Nutzung fördern. Sie kann eine Lösung sein für Emissionen, die
nicht anders vermieden werden können. Die Bundesregierung wird darüber
einen Dialog mit allen Interessensgruppen starten.
Förderung des Umstiegs auf Elektrofahrzeuge
Die
Kaufprämie für Pkw mit Elektro-, Hybrid- und Brennstoffzellenantrieb
von 6000 Euro wird verlängert und für Autos unter 40 000 Euro angehoben.
Bei der Erstzulassung und der Umrüstung sind Elektrofahrzeuge zunächst
von der Steuer befreit. Diese Regelung wird bis zum 31. Dezember 2025
verlängert. Auch E-Dienstwagen werden weiterhin steuerlich gefördert,
reine Elektrofahrzeuge (bis zu einem Preis von 40 000 Euro) sind
besonders begünstigt.
Ausbau der Ladesäuleninfrastruktur für die Elektromobilität
In
Deutschland sollen bis 2030 insgesamt eine Million Ladepunkte zur
Verfügung stehen. Der Bund fördert den Aufbau von öffentlichen
Ladesäulen bis 2025 und legt einen Masterplan Ladesäuleninfrastruktur
vor. Die Bundesregierung wird verbindlich regeln, dass an allen
Tankstellen in Deutschland auch Ladepunkte angeboten und auf
Kundenparkplätzen eingerichtet werden. Die meisten Ladevorgänge werden
jedoch zuhause oder am Arbeitsplatz stattfinden. Daher wird private und
gewerbliche Ladeinfrastruktur ebenfalls gefördert.
Attraktiverer Öffentlicher Nahverkehr
Wir
wollen die Bundesmittel für den Öffentlichen Nahverkehr auf 6
Milliarden Euro jährlich ab 2021 erhöht. Damit soll das Nahverkehrsnetz
ausgebaut werden. So sollen zum Beispiel Busflotten mit elektrischen,
wasserstoffbasierten und Biogas-Antrieben gefördert werden. Bei Smog
Alarm (zu hohe Feinstaubwerte, zu hohe Ozonwerte usw.) wird damit der
kostenlose Öffentliche Personennahverkehr finanziert. Vorbild Prag. https://www.radio.cz/de/rubrik/nachrichten/prag-plant-kostenlosen-oepnv-bei-smog
Konsequent Emissionsbezogene Reform der Kfz-Steuer
Wir
werden die Kfz-Steuer stärker an allen Emissionen ausrichten und dazu
ein Gesetz zur Reform der Kfz-Steuer bei Pkw vorlegen. Für
Neuzulassungen ab dem 1. Januar 2021 wird die Bemessungsgrundlage der
Steuer hauptsächlich auf die Emissionen pro km bezogen.
Zum Unterschied zur Bundesregierung beziehen wir alle Emissionen mit ein.
Im
Wohneigentumsgesetz (WEG) und im Mietrecht werden die Vorschriften für
die Errichtung von Ladeinfrastruktur vereinfacht. Vermieter werden
verpflichtet, die Installation von Ladeinfrastruktur zu dulden.
Energetische Sanierung mit einem Zuschuss fördern
Energetische
Sanierungsmaßnahmen wie der Heizungstausch, der Einbau neuer Fenster,
die Dämmung von Dächern und Außenwänden sollen ab 2020 mit Zuschuss
gefördert werden. Dabei profitieren Gebäudebesitzer aller
Einkommensklassen gleichermaßen durch einen Steuerabzug. Die Fördersätze
der bestehenden KfW-Förderprogramme werden um 10 Prozent erhöht.
Im
Gegensatz zur Bundesregierung wollen wir einen Zuschuss, statt einen
steuerlichen Abzug, also eine steuerliche Entlastung, weil Familien und
Kleinverdiener dadurch kaum oder gar nicht entlastet werden, da sie
wegen der Kinderfreibeträge kaum oder nicht entlastet werden.
Attraktiverer Öffentlicher Nahverkehr
Die
MTP hat die Bundesmittel für den Öffentlichen Nahverkehr auf eine
Milliarde Euro jährlich ab 2021 erhöht. Damit soll das Nahverkehrsnetz
ausgebaut werden. Ab 2025 werden diese Mittel 2 Milliarden Euro jährlich
betragen. So sollen zum Beispiel Busflotten mit elektrischen,
wasserstoffbasierten und Biogas-Antrieben gefördert werden.
Es
lohnt sich, in den kommenden Jahren von alten Öl- und Gasheizungen auf
klimafreundliche Anlagen oder direkt auf erneuerbare Wärme umzusteigen.
Um die Austauschrate von Ölheizungen zu erhöhen, wird es eine
"Austauschprämie" mit einer 40-prozentigen Förderung geben.
Ab
2026 soll in Gebäuden, in denen eine klimafreundlichere Wärmeerzeugung
möglich ist, der Einbau von Ölheizungen nicht mehr erlaubt sein.
Der
Landwirtschaftssektor darf im Jahr 2030 noch höchstens 58 bis 61
Millionen Tonnen CO2 pro Jahr emittieren. Bestehende Instrumente senken
die Emissionen für das Jahr 2030 auf rund 67 Millionen Tonnen CO2 pro
Jahr. Deutschlands Landwirtschaft soll durch einen Maßnahmen-Mix
klimafreundlicher werden.
• Weniger Stickstoffüberschüsse
• Weniger Emissionen in der Tierhaltung
• Erhalt und nachhaltige Bewirtschaftung der Wälder und Holzverwendung
• Weniger Lebensmittelabfälle
Die
Industrie muss ihre Emissionen bis 2030 um rund die Hälfte (im
Vergleich zu 1990) mindern. Bis 2016 hat sie bereits eine erhebliche
Reduktion erreicht. Fördermaßnahmen für Energie- und Ressourceneffizienz
und den erneuerbaren Energien-Ausbau sollen weitere CO2-Einsparungen
erreichen.
Investitionsprogramm – Energieeffizienz und Prozesswärme aus erneuerbaren Energien in der Wirtschaft
Das
Programm bündelt fünf bestehende Förderprogramme und entwickelt sie
weiter. So können Unternehmen Aufwand einsparen und vom "One-Stop-Shop" profitieren. Das Programm fördert vor allem Investitionen für energiesparsame Produktion.
Nationales Dekarbonisierungsprogramm
Das
Förderprogramm unterstützt die Entwicklung von klimafreundlichen
Produktionsprozessen in der emissionsintensiven Industrie (zum Beispiel
Stahl, Aluminium). Bei der Umrüstung zur Umweltfreundlichen Technik muss
der Staat stark fördern. Besonders die Wirtschaft, wenn sie
umweltfreundlich ist kann sie nicht benötige Zertifikate verkaufen und
Profite erzielen. Die Reform wird zum wirtschaftlichen Erfolg und
Standortvorteil.
Finanzierung der obigen Fördermaßnahmen
Solange der Europäische Emissionshandel nicht alle
Das nationale Emissionshandelssystem (nEHS)
startet 2021 mit einem Preis von 20 Euro. In den späteren Jahren werden
die Zertifikate versteigert bei Absenkung des Gesamtemissionsvolums,
wie das heute beim europäischen Emissionshandel auch ist.
Aus der Co2 Steuer/Zertifikaten werden die oben genannten Fördermaßnahmen finanziert.
Bei genügend Spielraum kann die EEG Umlage und damit der Strompreis gesenkt werden.
Weltweiter Emissionshandel kann am besten die Klimakatastrophe abwenden
Lösung des Klimaproblems: Weltlicher Emmissionshandel und nicht nur Europäischer Emmissionshandel.
Wer beim weltlichen Immissionshandel durch die UNO nicht mitmacht wird
z.B. durch Zölle sanktioniert. Das setzt aber voraus, dass sich den
Europäern andere bedeutende Staaten anschließen müssten um diesen
überhaupt starten zu können.
Interessantes Interview von Hans Werner Sinn dazu bei 1 Stunde 44 Minuten
Bekämpfung der Vermüllung der Meere insbesondere durch Mikroplatisk.
Wir müssen die Meere reinigen und Verhindern dass dies überhaupt ins Meer gelangt.
V. Sozialversicherungspolitik (Rente, Krankenkasse, Pflege)
Unser Vorbild, wenn auch mit einer etwas anderer Geldanlageform, ist der Norwegische Pensionsfonds (Gouvernment Pension
Fund - Global) mit einem Volumen von mittlerweile 954,07 Milliarden
Dollar. Dieser wird und wurde durch die Einnahmen aus Rohstoffverkäufen
(Öl, Gas) angespart. Haben wir in Deutschland leider nicht. Die Norweger
haben in Zukunft kein Problem ihre Renten und Pensionen bezahlen zu
können.
1.
Einführung eines 5% Rentenpensionsfonds. Das Geld wird in einen MSCI
World Aktienindex angelegt und die Dividendeneinnahme den
Rentenversicherungseinnahmen hinzugefügt. Dividendenrendite ca 2,5 %
Nach
20 Jahren sind dann nach heutigem Geldwert 1200 Milliarden Euro
eingezahlt. Sollte es zu einer Finanzkrise wie in Griechenland kommen,
wo in der Vergangenheit 7 % Zinsen für die Staatsanleihen am
Kapitalmarkt gezahlt werden mussten, können die Aktien verkauft werden
und die Rentenversicherungsanstalt leiht dem Staat zu 7 % Zinsen Geld.
Dadurch wird der Bundeszuschuss zu Rentenversicherung stark sinken und
das Haushaltsdefizit sinkt stark.
Die
Wertpapiere dienen auch als Sicherheit, so dass es erst gar nicht zu so
hohen Zinsen kommen würde. Die Ratingagenturen werden somit die Bonität
auf höchste Qualität AAA raten.
Heute
ist die Finanzierung der Rente wie folgt. Rentensumme ca. 293
Milliarden Euro. Davon 224 Milliarden Euro Beitragseinnahmen.
Bundeszuschuss zur Rentenversicherung 69 Milliarden Euro. Siehe Link.
Der Rentenversicherungssatz beträgt derzeit 18,6% bei 224 Milliarden
Euro Einnahme d.h. 12 Milliarden Euro Einnahme pro Versicherungspunkt.
Was
bei der Information durch die Rentenversicherungsanstalt nicht
aufgeführt ist sind Bundeszuschuss an die Knappschaft: 5,2 Mrd. €
Erstattung für AAÜG: 5,0 Mrd. € Beiträge für Kindererziehungszeiten 12,5
Mrd. €. Die kommen noch hinzu.
Heute Finanzierung der Rente: 293 Milliarden Euro Gesamtausgaben
69 Milliarden Euro Bundeszuschuss zur Rentenversicherung. Ca. 23,5 % der Gesamtsumme.
224 Milliarden Euro aus Rentenversicherungsbeiträgen Das sind dann 76,5 % der Gesamtsumme.
In
20 Jahren wird mit Rentenpensionsfonds die Finanzierung der Rente
ungefähr so aussehen. (Nachheutigem Geldwert.) 293 Milliarden Euro
Gesamtausgaben.
30 Milliarden Euro kommen aus dem Rentenpensionsfonds Ca.10 % (Neu) der Gesamtsumme.
69 Milliarden Euro Bundeszuschuss zur Rentenversicherung. Ca. 23,5 % (Unverändert) der Gesamtsumme.
194 Milliarden Euro aus Rentenversicherungsbeiträgen Das sind dann 66,5 % (stark gesunken) der Gesamtsumme.
Nach 80 Jahren ist das kleine Paradies erreicht. Dann sieht die Finanzierung der Rente nach heutigem Geldwert wie folgt aus.
120 Milliarden Euro kommen aus dem Rentenpensionsfonds Ca. 41 % der Gesamtsumme
0
Milliarden Euro Bundeszuschuss zur Rentenversicherung. 0 % (nicht mehr
vorhanden in der Gesamtsumme.) =>hohes steuerliches
Entlastungspotential
173 Milliarden Euro aus den Rentenversicherungsbeitragseinnahmen Das sind 59 % der Gesamtsumme.
So
werden die weniger werdenden Beitragszahlungen durch weniger
Beitragszahler durch den Demografischen Wandel einigermaßen kompensiert.
Für die Beamten wird ein Beamtenpensionsfonds eingerichtet der aus dem ausgeschütteten Gewinn der Bundesbank aufgebaut wird.
Wichtig
ist auch, dass die Verfassungswidrigkeit der Rente, damit verhindert
wird. Diejenigen die nach 1970 geboren sind werden weniger an Rente
ausgezahlt bekommen als diese eingezahlt haben. Dies ist dann
Verfassungswidrig. Dadurch, dass bis 67 gearbeitet werden soll wird
länger und damit mehr eingezahlt, dass macht es erst verfassungswidrig.
Es muss jetzt und auch in 30 Jahren bis 66 grundsätzlich gearbeitet
werden. Der Präsident des Bundesverfassungsgerichts, Hans-Jürgen Papier,
hat vor zu starken Kürzungen in der Rentenversicherung gewarnt. Mi.
29.10.2003 - Es könnte verfassungsrechtliche Fragen aufwerfen, wenn
Beitragszahlungen und Versicherungsleistungen in ein Missverhältnis
geraten würden, sagte Papier zur Eröffnung der 35. Richterwoche am
Bundessozialgericht in Kassel. Auf das derzeit im Bundestag diskutierte
Rentenreformvorhaben der Bundesregierung ging er allerdings nicht direkt
ein. Das Verfassungsgericht habe seit 1980 in mehreren Entscheidungen
den Eigentumsschutz bei Renten und Rentenanwartschaften betont, sagte
Papier. Das schließe Kürzungen zwar nicht aus. Sie dürften jedoch nicht
ein solches Ausmaß erreichen, dass die Rendite auf die eingezahlten
Beiträge auf null oder sogar ins Minus sinke. Wegen des Bestandsschutzes
sei auch ein grundsätzlicher Systemwechsel zu einer steuerfinanzierten
Grundversorgung nur für diejenigen Menschen möglich, die noch keine
Rentenbeiträge gezahlt und damit noch keine Ansprüche erworben hätten.
Die Bundesregierung hat beschlossen, dass es im kommenden Jahr keine
Rentenerhöhung geben wird. Zudem hat sie angekündigt, in einer
umfassenden Rentenreform einen Faktor einzuführen, der den Anstieg der
Renten dämpft. Es sei bedenklich und eine faktische Entdemokratisierung,
immer öfter Expertengremien wie die Hartz- oder Rürup-Kommission
einzusetzen, kritisierte Papier. Diese demokratisch nicht legitimierten
Kommissionen repräsentierten nicht nur Sachverstand, sondern vor allem
auch Lobby-Interessen. "Damit gewinnt ein sehr selektiver Kreis von
Personen zu großen Einfluss."
Denn die Gremien würden nicht einberufen, um die Grundlagen für
Entscheidungen zu erarbeiten, sondern ihnen werde faktisch die
Entscheidung überlassen. Der eigentlich zuständige Bundestag laufe so
Gefahr, zur reinen Ratifizierungsinstanz. Grundgesetzlicher Schutz der
Renten - rentenreform-alternative.de www.rentenreform-alternative.de
Altersarmut von Niedriglöhner/Mindestlöhnern verhindern.
Wer
mindestens 35 Jahre sozialversicherungspflichtig Vollzeit (mehr als 32
Stunden pro Woche) gearbeitet hat bekommt eine Mindestrente von 800 Euro
Wer mindestens 45 Jahre Vollzeit (mindestens 32 Stunden die Woche gearbeitet hat bekommt eine Mindestrente von 1000 Euro.
Der Vorteil gegenüber der Grundsicherung jetzige Regelung besteht darin, dass
a) Der Rentner bürokratisch entlastet wird und den Weg zum Sozialamt nicht antreten braucht.
b) Vermögen nicht angerechnet wird.
c)private Rente/Riesterrente nicht angerechnet wird.
d) Silver Worker die auf 450 Euro Basis was zur Mindestrente dazu verdienen wird nicht angerechnet.
3.
Die Einnahme aus privater Altersvorsorge wird bei der Grundsicherung
zur Hälfte angerechnet. Wer eine Rente private Rente von 200 Euro pro
Monat hat und auf Grundsicherung angewiesen ist werden 100 Euro
angerechnet und 100 Euro hat derjenige dann zuzüglich auf die 432 Euro
Grundsicherung mehr. Also insgesamt 532 Euro plus angemessene
Wohnkosten.
Sollten die Rentenversicherungsanstalt nicht in der Lage sein Vollzeit- und Teilzeitbeschäftung zu
unterscheiden, sondern nur die Einnahmen sehen kann, kann die
Grundrente nicht gemacht werden. Dann tritt folgende Regelung in Kraft.
Wer mehr als 35 Jahre Sozialversicherungspflichtg gearbeitet hat bekommt 10% mehr Regelsatz bei der Grundsicherung, d.h. 432 Euro Regelsatz davon 10% sind 43,20 Euro=475,20 Euro
Die
Regelung bei der privaten Rente unter Punkt 3 wird übernommen. Wer 200
Euro private Altersrente hat, hat dann 432 Euro plus 43,20 Euro plus 100
Euro= 575,20 Euro plus angemessene Wohnkosten.
4. Verpflichtung zur 6 % Bruttoentgeldumwandlung mit
2% Mindestzins pro Jahr auf das eingezahlte Kapital. Das Problem bei
der Riesterrente ist, dass diese bei der Auszahlung besteuert wird. Dies
kann umgangen werden, wenn ins Ausland gezogen wird.
Wenn
Rentner das gemacht haben mussten diese ihre Förderbeiträge
zurückbezahlen. Da hat der EuGH geurteilt, dass die Fördergelder nicht
zurückbezahlt werden brauchen. Die Bundesregierung hat darauf bis heute
nicht reagiert.
Außerdem werden dort keine Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge erhoben. Es muss geprüft werden, ob das doch geht.
Da
die Erträge bei der privaten Altersvorsorge sehr niedrig sind und die
staatliche Förderung dafür recht teuer, wollen wir für Neuverträge auf
das schwedische Modell der privaten Altersvorsorge umsteigen. Diese
heißt in Schweden AP7. Die Rendite beträgt dort jährlich 6%. Der Staat
übernimmt bei uns die Verwaltungskosten, sodass im Gegensatz zur
privaten Versicherungsgesellschaft, die Verwaltungskosten und der Gewinn
der Versicherungsgesellschaft die Rendite nicht mindern. Der Staat
fördert dies mit 10% der eingezahlten Summe bis maximal 50 Euro im
Monat/ 600 Euro im Jahr! Hier ein Interessanter Artikel wie das in
Schweden läuft.https://www.esslinger-zeitung.de/inhalt.private-altersvorsorge-in-schweden-ist-sie-pflicht.c31f8bb3-2361-41b0-97ec-e5b35af85328.html
5.
Abführung der Abgeltungssteuer in die Krankenversicherung. Durch das
immer reicher werden der Bevölkerung wird die Einnahme stark steigen.
Durch den Rentenpensionsfonds steigt die Rente stärker und somit auch
die Krankenversicherungseinnahme.
Durch
diese Maßnahmen kann heute wie auch im Jahr 2050 mit 66 Jahren in Rente
gegangen werden. Macht man den 5% Rentenpensionsfondssatz und die 6% Bruttoentgeldumwandlung nicht, muss laut OECD bis 72 und laut Deutsche Bundesbank bis 73 gearbeitet werden.
Volle
medizinische Leistungen können gewährleistet werden, da durch den
Rentenpensionsfonds die Rente stärker steigt als ohne und dadurch auch
die Kranken- und Pflegeversicherungseinnahmen steigen. Dadurch, dass die
Bevölkerung immer reicher wird steigt die Abgeltungssteuereinnahme die
in die Kranken- und Pflegeversicherung fließt. (Durch Abschaffung der
Erbschaftssteuer wird dies noch verstärkt.) Auf die Auszahlung der Bruttoentgeldumwandlung werden Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge fällig. (Wie bei der Betriebsrente auch)
Die
Gesamtbelastung bei den Sozialversicherungsabgaben darf 43% nicht
übersteigen und liegen nach derzeitiger Berechnung bei 43%. Im Einzelnen
bedeutet dies.
1. Rentenversicherungssatz 16%
2. Rentenpensionsfondsatz 5%
3. Krankenversicherungssatz 16%
4. Arbeitslosenversicherungssatz 3%
5. Pflegeversicherungssatz 3%
---------------------------------------------------------------------
Heute
beträgt der Rentenversicherungssatz 18,6 %. Er soll 16 % betragen. Das
macht eine Mindereinnahme von ca. 30 Milliarden Euro aus. Da die Renten
erst mit 66 Jahren ausgezahlt werden sollen werden ca. 30 bis 35
Milliarden Euro eingespart. Das heißt der Bundezuschuss zur
Rentenversicherung bleibt unverändert. Der Arbeitslosenversicherungssatz
beträgt derzeit 3,0 % mit hohen Überschüssen. Er soll solange 3%
betragen um die Bildungsoffensive zu finanzieren bis die
Arbeitslosigkeit unter 2 Millionen Arbeitslose sinkt.
Das
entspricht der Generationengerechtigkeit. Die jetzige Generation muss
genauso lange arbeiten wie die nächste Generation bei ungefähr gleicher
Rentenhöhe. Bei Rezession wie 2009 wird der Rentenpensionsfondsatz
ausgesetzt und die Gesamtsozialversicherungsbelastung beträgt dann 38 %
statt 43 %.
Es
müssen Berufe festgelegt werden, wo nicht bis 66 gearbeitet werden
kann. Hier kann auch früher in Rente gegangen werden. Allerdings beträgt
dann der Bruttoentgeldumwandlungssatz nicht
6 %, sondern 8 %. Wer früher in Rente gehen kann hat einen Vorteil, hat
aber den Nachteil 2 Prozentpunkte mehr zu bezahlen. Das ist Gerecht!
Des Weiteren gibt es ganz tolle Nebeneffekte
Sollte
es zu einer Finanzkrise wie in Griechenland kommen, wo 7 % Zinsen für
die Staatsanleihen am Kapitalmarkt gezahlt werden mussten, können die
Aktien verkauft werden und die Rentenversicherungsanstalt leiht dem
Staat zu 7 % Zinsen Geld. Dadurch wird der Bundeszuschuss zu
Rentenversicherung stark sinken und das Haushaltsdefizit sinkt stark.
Die Dividendenrendite beträgt ca. 2,5 %. Daraus ergibt sich dann eine
höhere Rendite von 7 % minus 2,5 % von 4,5 %. Bei 1.000 Milliarden Euro
(Fondvermögen) würde dann der Bundeszuschuss zur Rentenversicherung 45
Milliarden Euro weniger sein.
Die
Wertpapiere dienen auch als Sicherheit so dass es erst gar nicht zu so
hohen Zinsen kommen würde. Die Ratingagenturen werden somit die Bonität
auf höchste Qualität AAA raten.
Somit sinken die Staatsausgaben durch niedrigere Zinsen.
2. Antizyklische Wirtschaftspolitik ist möglich
Bei
Rezessionen wie z.B. im Jahr 2009 wird der 5% Rentenpensionsfondssatz
ausgesetzt und die Lohnnebenkostengesamtbelastung sinkt von 43 % auf 38
%. So ist antizyklische Politik möglich.
3. Kriegsfall Militäretat
Sollte es zu einem Kriegsfall in 20 Jahren kommen muss der Militäretat von derzeit 43 Milliarden Euro extrem erhöht werden.
Dann
müsste der Pensionsfonds verkauft werden und die Bundeswehr könnte 2
Jahre lang mit jeweils zusätzlich zum normalen Wehretat um 600
Milliarden Euro 2 Jahre lang aufgerüstet werden.
4.
Durch die Beteiligung an Unternehmen ist es möglich Einfluss auszuüben
um diese mit ihrem Körperschaftssteuersitz ins Inland zu bekommen. Es
findet eine Sozialisierung statt.
Wir
fordern die Einrichtung eines nationalen Krisenstabes. Ihm sollen
Fachleute aus der Medizin und Virologie angehören aber auch Praktiker
mit Leitungserfahrung etwa aus Krankenhäusern!
Es liegt weiterhin eine epidemische Lage von nationaler Tragweite vor. Es
geht um die Solidarität der Deutschen Bundesländer besonders bei den
Intensivbetten. Wenn die Intensivbetten in einem Krankenhaus voll belegt
sind wird erst einmal im Bundesland umverlegt und wenn das nicht mehr
geht Deutschlandweit. Deswegen hat das eine nationale Tragweite. Die
Anzahl der Intensivbetten hat sich durch weniger Personal um 4000 Betten
gegenüber vor 1 Jahr reduziert. Das wäre mit den Maßnahmen der MTP
nicht passiert! Deswegen wird die Belastungsgrenze auch früher erreicht
als letztes Jahr. Bei 20 hospitalisierten auf 100.000 Einwohner wird es
spätestens eng und extrem stressig. In Thüringen sind wir am 12.11.2021
bei 17.
Die
2 G Regel mit Testpflicht muss Deutschlandweit eingeführt werden. Die
Erkrankung muss frühzeitig erkannt werden, damit dieses durch das neue
Medikament behandelt werden kann. Die Wirkung liegt bei über 80%.
Liegt die zweite Impfung 9 Monate zurück muss der Status wieder ungeimpft sein. Wir müssen das Virus wegboostern.
Long Covid wird das Hauptproblem.
Sollten keine Maßnahmen der Politik ergriffen werden wird es bereits ab 15. November kritisch.
Hier die alten Vorschläge aus 2020
Allgemeine Maßnahmen zu den üblichen "AHA" Regeln
1.
Verteilung und Verpflichtung zur Tragung von ffp2 Masken. Bessere
Schutzwirkung als bei Alltagsmasken. Es wird weniger Infektionen geben.
Keine weitere Grundrechtseinschränkung und keine Kontaktbeschränkung
2. Verpflichtung zu Luftfilteranlagen in öffentlichen Gebäuden (z.B. in Schulen)
Dies
ist auch keine Grundrechtseinschränkung oder Kontaktbeschränkung, senkt
aber die Virenbelastung in der Luft und damit das Infektionsrisiko!
3.
Es darf nur in das Bundesland eingereist werden, wenn dort der
Arbeitsort oder Wohnort ist. Hier wird die Freizügigkeit eingeschränkt
aber das importieren des Virus aus dem Ausland oder anderem Bundesland
verhindert.
4. Die Verpflichtung zur Coronaapp Tracing app, wo die Daten an das Gesundheitsamt weiter gegeben werden
und dadurch die Menschen in Quarantäne geschickt werden können, wenn
Kontakt zu infizierten Personen bestanden haben. Die Gesundheitsämter
können das erst Tage später und bei einer Inzidenz von über 50 wird das
aufgrund der Masse nicht mehr geschafft.
5. Taxi Gutscheine, gesonderter ÖPNV für über 60 jährige um diese zu schützen. Für diese Personengruppe gesonderte Öffnungszeiten im Geschäft.
Einheitliche Regelungen im Bundesgebiet
Ausgangssperren
die 24 Stunden am Tag gelten sind entscheidend. Haus verlassen nur zur
Arbeit, Arzt/Apotheke, und Lebensmittel einkaufen das Haus!
Nur Geschäfte schließen ohne Ausgangssperre bringt nichts, da ansonsten wie bei der ersten Welle die Bayern zum einkaufen nach Hessen kommen und das Virus gleich mitbringen. Oder jetzt in Sachsen nach Tschechien gefahren wird.
Bundeseinheitliche Regelungen bei den Inzidenzen
Es gelten die "AHA"regeln plus Punkte 1-5
Es gelten die "AHA"regeln plus Punkte 1-5 plus das was jetzt ist lockdown light
Es gelten die "AHA"regeln plus Punkte 1-5 plus Ausgangssperre harter Lockdown. Alle Geschäfte bis auf Lebensmittelmarkt und Apotheken zu.
Ergebnisse aus den USA und Großbritannien prüfen, wo jetzt schon geimpft wird.
Entspannung der Situation bis April erreichen, d.h. soviel wie möglich erst über 80 jährige, dann das Krankenhaus und Pflegepersonal dann über 70 jährige und dann über 60 jährige impfen.
Die Anzahl der schweren Verläufen wird stark sinken. Die Triage Gefahr die jetzt in Sachsen aktuell ist wird abgewendet.
Aufgeschobene Operationen können wieder durchgeführt werden.
Bei dem Impfstoff ist darauf zu prüfen, ob dieser nur verhindert dass es einen symptomischen Verlauf
gibt und weiter Ansteckungsgefahr besteht. Das ist besonders wichtig
beim Kranken- und Altenpflegepersonal. Wenn diese durch Impfung trotzdem
infiziert werden können asymptomisch sind und andere anstecken können wäre das fatal.
Alle zugelassenen Impfstoffe sind genau zu prüfen.
Es muss genau überlegt werden, wie im März mit den Schutzmaßnahmen Verfahren werden soll, wenn die über 60 jährigen geimpft sind. Wenn die Schutzmaßnahmen weg sind werden die Infektionszahlen explodieren.
Genug Personal fürs Impfen ist das Entscheidende
Impfdosen gibt es genug. Es sollten jeden Tag 100.000 Menschen geimpft werden können.
Ärzte
müssen Überstunden machen und aus dem Ruhestand geholt werden.
Bundeswehrärzte einsetzen. Da genug Impfstoff da ist kann das
Krankenhauspersonal sich selber impfen. Die Bundeswehr kann das auch
durch die eigenen Ärzte.
Ich
stimme den meisten Maßnahmen der Regierung zu. Allerdings hätte die
Mehrwertsteuersenkung in allen Euroländern gemacht werden müssen. Denn
2021 wird die Mehrwertsteuererhöhung von 16% auf 19% und von 5% auf 7%
kommen. Die Konjunktur wird anziehen. Das bedeutet es wird zu einer
Inflation von 3 bis 4% kommen. Deshalb müsste die EZB die Zinsen
erhöhen. Das wird aber nicht passieren da es in den anderen Ländern
keine Mehrwertsteuerhöhung geben wird. Es wird für Deutschland so keine
passgenaue Geldpolitik geben.
Was fehlt ist die Krise als Chance zu nutzen.
Die
Chance besteht darin, wenn Kurz gearbeitet oder weniger gearbeitet
wird, die Zeit zu nutzen und das Anlagevermögen zu erneuern, sowie die
Mitarbeiter auf Fortbildung zu schicken.
Hierzu
sollte der Staat einen 10% Investitionszuschuss für die Erneuerung des
Anlagevermögens und 50% Zuschuss für die Fortbildung zahlen.
Durch
bessere Anlagegüter und bessere Maschinen wird die Wettbewerbsfähigkeit
der Unternehmen verbessert und somit kommen die Unternehmen gestärkt
aus der Krise heraus.
Die
Pflicht bei drohender Zahlungsunfähigkeit ein Insolvenzabtrag stellen
zu müssen bleibt bis zum 01.Mai 2021 ausgesetzt. Die Unternehmer können
die Lockdowns der Regierung und Kompensationszahlungen nicht voraussehen
und können deshalb nicht wissen, ob Zahlungsunfähigkeit eintreten wird.
Sie müssen dies aber normalerweise tun da sie ansonsten sich wegen
Insolvenzverschleppung strafbar machen würden.
Übernahme der Insolvenzverwalterkosten durch den Staat 2021.
Es
wird 2021 eine Rekordanzahl von Insolvenzanmeldungen aufgrund der
Coronakrise geben. Etliche Verfahren werden wegen mangels Masse nicht
durchgeführt werden können, weil die Insolvenzverwaltung von Unternehmen
nicht finanziert werden können.
Wir
müssen so viele Unternehmen wie möglich retten und deshalb wird der
Staat für 2021 gestellte Insolvenzanträge die Insolvenzverfahrenskosten
übernehmen.
Verlustrücktrag vom Jahr 2020 auf das Jahr 2019 im vollem Umfang erlauben. Das gilt auch für die Gewerbesteuer.
Bis
jetzt ist es so, dass ein Verlustrücktrag in Höhe von 5 Millionen bei
Einzelveranlagung und 10 Millionen Euro bei Personengesellschaften
erlaubt. Wir wollen das in unbegrenzter Höhe erlauben. Dies ist
besonders für Konzerne wie Lufthansa oder Tui wichtig, die 2019 noch
gute Gewinne erwirtschaftet und Steuern gezahlt haben.
Jetzige Regelung im Gesetz. Wir fordern unbegrenzte Höhe.
(1) 1Negative
Einkünfte, die bei der Ermittlung des Gesamtbetrags der Einkünfte nicht
ausgeglichen werden, sind bis zu einem Betrag von 5 000 000 Euro, bei
Ehegatten, die nach den §§ 26, 26b zusammenveranlagt werden, bis zu
einem Betrag von 10 000 000 Euro vom Gesamtbetrag der Einkünfte des
unmittelbar vorangegangenen Veranlagungszeitraums vorrangig vor
Sonderausgaben, außergewöhnlichen Belastungen und sonstigen
Abzugsbeträgen abzuziehen”
Bei
der Gewerbesteuer ist ein Verlustrücktrag nach jetziger Regelung nicht
möglich, da die Gemeinden bei ihren Finanzen Planungssicherheit
brauchen. Hier ist derzeit nur ein Verlustvortrag erlaubt.
Hier muss jetzt eine Ausnahme gemacht werden und der Bund den Gemeinden die Steuerrückzahlung an die Unternehmen ersetzen.
Wir fordern auch hier den unbegrenzten Verlustrücktrag.
Hier die derzeitige Regelung im Gewerbesteuergesetz §10a
1Der
maßgebende Gewerbeertrag wird bis zu einem Betrag in Höhe von 1 Million
Euro um die Fehlbeträge gekürzt, die sich bei der Ermittlung des
maßgebenden Gewerbeertrags für die vorangegangenen Erhebungszeiträume
nach den Vorschriften der §§ 7 bis 10 ergeben haben, soweit die
Fehlbeträge nicht bei der Ermittlung des Gewerbeertrags für die
vorangegangenen Erhebungszeiträume berücksichtigt worden sind. 2Der
1 Million Euro übersteigende maßgebende Gewerbeertrag ist bis zu 60
Prozent um nach Satz 1 nicht berücksichtigte Fehlbeträge der
vorangegangenen Erhebungszeiträume zu kürzen.
Durch
die steuerliche Rückzahlung bei der Gewerbesteuer, Einkommenssteuer
oder Körperschaftssteuer bekommen die Unternehmen wieder Liquidität.
Dadurch können Insolvenzen verhindert werden.
1.
Statt für Verteidigung 2,0 des BIP ausgeben, lieber nur 1,6% des BIP.
Mindestens 20% des Militäretats muss für Militärforschung ausgegeben
werden, um technologisch Weltspitze zu sein. Lieber 0,4% des BIP mehr
für BND BKA, LKA und Justiz ausgeben, da die Bundeswehr im Inneren nicht
eingesetzt werden kann und die Gefahren eher im Nachrichtendienst und
Kriminalität liegen. Zu meinem Schutz (Michael Tryzna) darf die Bundeswehr eingesetzt werden. Das ist eine Ausnahme.
Das
Kommando Spezialkräfte (KSK) wird von 1.400 auf 5.000 Soldaten
aufgestockt. Das ist das Ergebnis aus dem Afghanistan Desaster, wo die
Bundeswehr nicht ohne ausländische Hilfe in der Lage war zu evakuieren.
Der alte Vorschlag war. (2% und nicht 1,4 % des BIP für Verteidigung. So sieht es der Nato Vertrag vor.)
Dann kann auch die Bundeswehr ihre Aufgaben besser wahrnehmen.) Die
Geheimdienste müssen ihre Daten austauschen können. Mehr Personal für
einen legalen kontrollierten Überwachungsstaat. Beendigung des illegalen
Überwachungsstaates
2. Es wird nach dem Völkerrecht gehandelt. Ein friedliches Miteinander angestrebt.
3. Staatsangehörigkeitsrecht nach Abstammungsprinzip. Das was vor 2000 galt.
4.
Nach geänderten § 7 Abs. 2 Ausländergesetz werden kriminelle Ausländer
und die Ausländer die Alg2/Sozialhilfe bekommen abgeschoben. Das gilt
auch für EU Bürger. Das Ausländergesetz ist 2005 abgeschafft wurden. Wir führen es wieder geändert ein. http://www.aufenthaltstitel.de/auslg.html#7
5.
25% Mindestkörperschaftssteuersatz und 40% Mindestspitzensteuersatz ab
einem Einkommen von 60.000 Euro in der EU. So wird Steuerdumping
vermieden. Sozialstaatsprinzip in der EU. Durch die Freizügigkeit,
Niederlassungsfreiheit und niedrige soziale Standards in der EU entsteht
das Steuerdumping. Somit hat Deutschland einen Nachteil. Wenn das nicht
geändert wird treten wir aus der EU aus.
6.
Breitensport und Spitzensport werden stark gefördert. Dies ist gut für
die Volksgesundheit und bessere Ergebnisse bei Olympischen Spielen. Dies
ist auch wichtig für das Ansehen eines Landes. 200 Millionen Euro
Zuschuss für die Deutsche Sporthilfe und 100 Millionen Euro Zuschuss für
die 39 Sportschulen
Oregon Project aus den USA übernehmen.
7. Die Freizügigkeit der Arbeitnehmer und Niederlassungsfreiheit der ab 2004 zur EU gekommen Staaten wird wieder abgeschafft.
8.
Abschaffung der kalten Progression, indem der Tarif jedes Jahr vom
Eingangssteuersatz bis zum Spitzensteuersatz in der Höhe der
Inflationsrate erhöht wird.
9. Mehr Geld und Personal bei der Justiz.
a.
Die Vermögenstrafe die nur in wenigen § angewendet werden kann, soll
auch bei anderen Paragraphen angewendet werden können. So kann gerecht
bestraft und die Justizkasse gefüllt werden.
b.
Die Justizvollzugsanstalten bleiben staatlich werden aber zu
Gewinnorientierten Arbeitsstätten umgebaut. In den USA verdienen die
damit Geld.
10. Länderebene: Ausstattung der Ländereigenen Landesbanken mit mindestens 5 Milliarden Euro Eigenkapital. Diese sollen
a.
mit Gewinnerzielungsabsicht arbeiten. 50 % des Gewinnes gehen in den
Landesbeamtenpensionsfonds welcher das Geld in einen Indes Dax und M-Dax
anlegt. 50 % des Gewinns werden zur Erhöhung des Eigenkapitals
verwendet.
Die
Bundesländer nehmen ihre Kredite bei ihrer Landesbank zu Selbstkosten
plus 1% auf. Damit sind günstige Kredite gewährleistet und der Gewinn
der eigenen Landesbank steigt
b.
Gute Versorgung der Sparkassen, Stadt- und
Landkreiswirtschaftsförderungsgesellschaften, Science Parks, Verknüpfung
von Universität und Wirtschaft.
11. Gründung eines Europäischen Währungsfonds oder die europäische Investitionsbank mit Eigenkapital stärken.
Die Gelder können aus dem ESM entnommen werden oder
EZB Änderung des EZB Gesetzes, damit das möglich ist.
A:
Die EZB verkauft für 100 Milliarden Euro Goldreserven. Diese 100
Milliarden dienen als Eigenkapital für einen Europäischen Währungsfonds
EWF/ Europäische Investitionsbank mit Bankenlizenz, die die
Staatsanleihen von den Staaten zu Wertpapierpensionssatz derzeit 0,75 %
plus 4 % Risikovorsorgeaufschlag = 4,75 % aufkauft und direkt vergibt.
Er würde damit den Internationalen Währungsfonds IWF ablösen. http://de.wikipedia.org/wiki/Internationaler_Währungsfonds (Unter
Einhaltung von Reformauflagen wie bei der Troika heute) Heute nennt man
das ESM. Dieser kann später zu einer Europäischen Kreditanstalt für
Wiederaufbau umgebaut werden. In Deutschland gibt es die KfW zur
Wirtschaftsförderung.
B:
Der Gewinn der Europäischen Zentralbank fließt zu 100 % statt zu 25 %
in die Rücklagen, womit neue Goldreserven aufgebaut werden müssen.
12.
In der Europäischen Union wird die Schuldenbremse die in Deutschland
gilt übernommen. Das heißt keine Neuverschuldung mehr. Also Maastrichtdefizitgrenze von 3 % des BIP auf 0 % des BIP. Eine Schuldenkrise ist somit nicht mehr möglich.
13.
Die Finanzverwaltung die von den Bundesländern gemacht wird, wird an
den Bund übertragen. Die Länder sparen beim Personal bei der
Betriebsprüfung und Finanzverwaltung, weil die Masse der Mehreinnahmen
durch bessere Bekämpfung der Steuerhinterziehung in den
Länderfinanzausgleich fließen und es sich nicht lohnt für die Länder
dieses Personal einzustellen. Es wird auch als Standortvorteil
angesehen, wenn wenig geprüft wird. Das muss aufhören.
Hier eine Auflistung wieviel von den Mehreinnahmen durch Steuerprüfer abgegeben werden muss.
14. Tilgung der Target-Verbindlichkeiten.
Das
Risiko bei den Target 2 Forderungen die mittlerweile über 800
Milliarden Euro betragen wollen wir verringern, in dem wir die Forderung
von Hans-Werner Sinn übernehmen.
Nationale
Notenbanken dürfen nur noch im Verhältnis zur Landesgröße Geld durch
die Kreditvergabe an die lokale Volkswirtschaft schöpfen. Weichen sie
von dieser Regel ab und lassen sie durch Nettoüberweisungen an andere
Länder Target-Verbindlichkeiten entstehen beziehungsweise drucken sie
physisch überproportional viele Banknoten, müssen sie diese
Verbindlichkeiten jährlich durch die Hergabe von Gold oder erstklassig
besicherten Staatspapieren tilgen. Der jeweilige Nationalstaat hat eine
Nachschusspflicht für etwaige Verluste seiner Notenbank.
15. Das Inflationsziel der EZB soll 1 % betragen.
Das
Inflationsziel der EZB beträgt bis jetzt 2 %. Dies gilt bis jetzt als
Optimum. Staatschulden, Unternehmensschulden und Privatschulden sollen
entwerten. Kaufentscheidungen sollen heute und nicht später wenn es teurer ist getroffen werden. Allerdings ist die Sparquote dadurch geringer.
Die
Zinssätze waren früher über der Inflationsrate von 2 %, so dass für
Sparer der Kapitalwert mit zuzüglich der Zinsen erhalten blieb.
Das war für alle hinnehmbar und im Gesamten betrachtet optimal.
Heute sind die Zinsen weit unter der Inflationsrate, d.h. die Sparer verlieren Geld.
Das größte Problem liegt hier in der Privaten Altersvorsorge also den privaten Renten.
Damit es für die Sparer auch wieder akzeptabel wird muss das Inflationsziel auf 1 % gesenkt werden.
Die Schuldner profitieren von den niedrigeren Zinsen.
Das ist eine gerechte faire Sache für Alle!
16.
Die Kommunen müssen per Schutzschirm wie das in Hessen geschehen ist
entschuldet werden. Allerdings verpflichtend und nicht freiwillig. Die
Basis muss Gesund sein. siehe Artikel. Die Finanzaufsicht darf so eine
Schuldenentwicklung nicht zulassen. Dies muss in der
Landesgemeindeordnung festgelegt werden
Es gilt die doppische Schuldenbremse
Das
Modell der doppischen Kommunalschuldenbremse basiert aus drei
Kernkomponenten: erstens dem doppischen Haushalts- und Rechnungswesen
als Datengrundlage; zweitens einer Pflicht zum Haushaltsausgleich im
ordentlichen Ergebnis (in Planung und Rechnung); drittens der
Implementierung eines Generationenbeitrags als automatischem
Sanktionsmechanismus zur dauerhaften Sicherstellung des
Haushaltsausgleichs.
Die
Afrikanische Union sollte nach dem Vorbild der Europäischen Union
aufgebaut werden. EU steht für Menschenrechte, Rechtssicherheit,
Gewaltenteilung, Soziale Standards, Infrastruktur- und
Wirtschaftsförderung.
Die Reduzierung der Geburtenrate ist auch ein Vorschlag des Club-of-Rome. Wenn auch weltweit.
18.
Die Niederlassungsfreiheit in der Europäischen Union wird
eingeschränkt. Wer sich niederlassen will in Deutschland muss sich das
genehmigen lassen. Die hohe Migration aus der EU nach Deutschland ist Schuld an der Wohnungsnot.
19.
Die Staatliche Wohnungsbaugesellschaft muss auch ein Obdachlosenheim
haben um die Obdachlosigkeit zu verringern. Dies ist heute zu gering der
Fall, weil viele staatliche Transferleistungen von der Gemeinde gezahlt
werden müssen und man solche Leute nicht in seiner Stadt haben möchte.
Deshalb muss das von oberer Stelle finanziert werden.
Die EU fordert Beendigung von Obdachlosigkeit bis spätestens 2030
20.
Es müssen Maßnahmen auf der Welt beschlossen werden, damit die
Geburtenrate auf der Welt sinkt. Dies ist die beste Maßnahme gegen den
Klimawandel, Umweltverschmutzung, Ressourcenknappheit.
Die Reduzierung der Geburtenrate ist auch ein Vorschlag des Club-of-Rome.
VII.
Finanzierung dieser gigantischen Veränderung. Die Veränderung bei
Familie, Forschung und Entwicklung, Abschaffung der Gewerbesteuer bei
Inlandseinkommenssteuersitz, die Senkung des
Rentenversicherungsbeitragssatzes kosten viel Geld. Dies soll so
finanziert werden.
1. Erhöhung des Steuerlineartarifs beginnend mit 17%; 26,97% und endend bei 45 % heute 14%, 23,97%, 42 % (ohne Reichensteuer)(dann Abschaffung der Reichensteuer 45%) Grundsteuerfreibetrag 10.000 Euro.
vereinfachtes Steuersystem mit den Steuersätzen 14%,26%, 42% statt 12% ,24%,36%
Darüber muss noch abgestimmt werden.
2. Erhöhung der Mehrwertsteuer auf 20% normaler Satz bzw. 10% kleiner Satz.
3.
Beibehaltung des Solidaritätszuschlages. Er bringt ca. 20 Milliarden
Euro Einnahme für den Bund. Dadurch können alleine 100 Euro
Kindergelderhöhung pro Monat gegenfinanziert werden. Die Hauptkosten
dafür trägt der Bund.
4. Körperschaftssteuersatz bei thesaurierten Gewinnen beträgt 15% und bei ausgeschütteten Gewinnen 25%
=>Körperschaftssteuerlastschrift;
§34 a Senkung von 28,25 % auf 25 % Somit gibt es eine Gleichbehandlung
von Personen und Kapitalgesellschaften. Die Einnahmen der
Körperschaftssteuerlastschrift werden zur Gegenfinanzierung der
Gewerbesteuerabschaffung verwendet. Die Gewerbesteuerabschaffung bei der
Personengesellschaft wird durch nicht mehr Abzugsmöglichkeit des bis
zu 3,8 fachen der
Gewerbesteuer bei der Einkommensteuer gegenfinanziert, weil die
Gewerbesteuer nicht mehr da ist. Daraus folgt eine höhere
Einkommensteuereinnahme.
5.
Auszahlung der Rente mit 66. Dadurch reduziert sich der Bundeszuschuss
zur Rentenversicherung um ca. 25 Milliarden Euro und die Senkung des
Rentenversicherungssatzes auf von 18,6% auf 16% ist möglich.
6.
Besteuerung nach Staatsangehörigkeitsprinzip. D.h. Differenz geht an
Deutschland. (Amerikanische Prinzip) Beispiel Spitzensteuersatz Kanton
Zug (Schweiz) 22 % Deutschland 42 % gehen 20 % nach Deutschland.
7.
Einführung einer 2 % Lohnsummensteuer. Jeweils 1% für die kostenlose
berufliche Weiterbildung und 1 % um den 25 % Investitionszuschuss für
Forschung und Entwicklung zu finanzieren.
8. Mehreinnahmen von über 15 Milliarden Euro möglich durch
a. Konsequente Schattenwirtschaft/Steuerhinterziehungsbekämpfung, Belohnung bei hinweisen.
b. Änderung von Artikel 108 Abs. 2 GG
Die
Finanzverwaltung die von den Bundesländern gemacht wird an den Bund
übertragen. Die Länder sparen beim Personal bei der Betriebsprüfung und
Finanzverwaltung, weil die Masse der Mehreinnahmen durch bessere
Bekämpfung der Steuerhinterziehung in den Länderfinanzausgleich fließen
und es sich nicht lohnt für die Länder dieses Personal einzustellen. Es
wird auch als Standortvorteil angesehen, wenn wenig geprüft wird. Das
muss aufhören.
Hier eine Auflistung wieviel von den Mehreinnahmen durch Steuerprüfung abgegeben werden muss.
9.
Einsparung von über 15 Milliarden Euro möglich durch Abschiebung der
Ausländer die Alg2 und Sozialhilfe bekommen. Einsparen beim
Asylmissbrauch. Das Asylrecht bleibt bestehen aber Artikel 16 a Abs.2
angewendet.https://de.statista.com/…/kosten-des-bundes-in-deutschland…/
(2)
Auf Absatz 1 kann sich nicht berufen, wer aus einem Mitgliedstaat der
Europäischen Gemeinschaften oder aus einem anderen Drittstaat einreist,
in dem die Anwendung des Abkommens über die Rechtsstellung der
Flüchtlinge und der Konvention zum Schutze der Menschenrechte und
Grundfreiheiten sichergestellt ist. Die Staaten außerhalb der
Europäischen Gemeinschaften, auf die die Voraussetzungen des Satzes 1
zutreffen, werden durch Gesetz, das der Zustimmung des Bundesrates
bedarf, bestimmt. In den Fällen des Satzes 1 können aufenthaltsbeendende
Maßnahmen unabhängig von einem hiergegen eingelegten Rechtsbehelf
vollzogen werden.
10.
Durch die starke Exportförderung wird die Umsatzsteuereinnahme/
Einfuhrumsatzsteuereinnahme steigen und den Haushalt über die
Einnahmeseite steigern, während die Pensionsfonds und Stiftung des
öffentlichen Rechts das über die Ausgabenseite machen. Der Renten- und
Beamtenpensionsfonds führt dazu, dass Vermögenswerte geschaffen werden,
die den Schulden als Sicherheit dienen. Deswegen gibt es sehr niedrige
Zinsen, weil es keine Risikoaufschläge gibt.
12.Entlastung bei Sollzinsen Bundesländer
Damit
es eine Entlastung bei den Sollzinsen der Bundesländer gibt werden wir
den Bund für die Kredite der Bundesländer haften lassen.
Deutschlandbonds sind auch möglich.Ein gemeinsame
Haftung gibt es bereits bei den Bund-Länder Anleihen wie in dem
Wikipedia Artikel beschrieben. Bei einer Ländergesamtverschuldung von
600 Milliarden Euro gibt es bei 0,2% Zinsersparnis eine Entlastung 1,2
Milliarden Euro pro Jahr.
https://de.wikipedia.org/wiki/Bund-L%C3%A4nder-Anleihe
13. Von steigenden Zinsen profitieren/Das finanzielle Paradies schneller als in 80 Jahren erreichen.
Kreditaufnahme von 500 Milliarden Euro durch 30 jährige Staatsanleihen bei einem Zinssatz von ungefähr Null Prozent.
Anlage des Geldes wie beim Rentenpensionsfonds.
Abtragung
des Kredites durch die Dividendenzahlung. Bei Abzahlung des Kredites
Übertragung des Geldes in den Rentenpensionsfonds.
Wenn
die Zinsen steigen sinkt der Kurs der Wertpapiere und die Wertpapiere
können günstiger zurückgekauft werden als diese ausgegeben wurden. Somit
wird an steigenden Zinsen verdient.
Beispiel: Der Ausgabekurs der 30 jährigen Anleihe
beträgt 100 bei einem Marktzins von Null. Nun steigt der Marktzins auf
2%. Wenn die Anleihe noch eine Laufzeit von 25 Jahren hat sinkt der Kurs
auf 50 zu dem die Schulden dann getilgt werden können. Das heißt der
Wert der Schulden hat sich von 500 Milliarden auf 250 Milliarden zu dem
Zeitpunkt halbiert. Zur Tilgung reichen die Dividendeneinnahmen nicht
aus, sondern es müssen Teile der Wertpapiere verkauft werden. Der Rest
wandert in den Rentenpensionsfonds welcher den Bundeszuschuss zur
Rentenversicherung durch die Dividendeneinnahmen reduziert.